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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MLZ - Haustechnik GmbH - Heizung und Sanitär (folgend: „MLZ“)
für den Technischen Kundendienst
 
§ 1 Leistungsangebot
Im Rahmen des Technischen Kundendienstes übermittelt MLZ Ihre Kundenanfrage zur Störungsbeseitigung, Reparatur und Wartung Ihrer Heizungsanlage der Marken Sieger oder Buderus an ein qualifiziertes Kundendiensttechnikerunternehmen (folgend „MLZVertragsunternehmen“) in Anlagennähe.
 
§ 2 Qualifizierter Techniker vor Ort
Das MLZ-Vertragsunternehmen ein in Anlagennähe ansässiges Fachunternehmen, welches mit den Heizgeräten der Marken Sieger und Buderus vertraut ist und zu einheitlichen Konditionen tätig wird.

Ihnen als Kunde werden für die Vermittlung der Anfrage von MLZ keinerlei Entgelte berechnet. Vertragsabschluss und Durchführung erfolgen mit dem von MLZ vermittelten MLZ-Vertragsunternehmen und Ihnen als Kunde.

 
§ 3 Feste, einheitliche Konditionen
Die zur Ausführung eines Auftrags vom MLZ-Vertragsunternehmen benötigte Arbeitszeit wird gegenüber dem Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu den hier unter „Stundenverrechnungssätze“ genannten Konditionen abgerechnet. Die Kosten für eventuell erforderliche Ersatzteile wird das MLZ-Vertragsunternehmen dem Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach der jeweils gültigen Herstellerendkundenpreisliste von Sieger oder Buderus berechnen.
 
§ 4 Hersteller-Gewährleistung bei Sieger und Buderus
Wird vom MLZ-Vertragsunternehmen eine auf einem Mangel der Heizungsanlage der Hersteller Sieger oder Buderus beruhenden Störung innerhalb der Gewährleistungsfrist behoben, entstehen Ihnen als Endkunde durch den Einsatz des Kundendiensttechnikers keine Kosten. Diese werden vom MLZ-Vertragsunternehmen mit dem Hersteller der Anlage abgerechnet.
 
§ 5 Reaktionszeiten MLZ wird Ihre Anfrage unverzüglich automatisiert elektronisch an ein zuständiges MLZ-Vertragsunternehmen weiterleiten. Das MLZ-Vertragsunternehmen wird Sie innerhalb üblicher Geschäftszeiten kontaktieren, Ihren Auftrag annehmen und die Einzelheiten der Auftragsdurchführung vereinbaren. MLZ-Vertragsunternehmen sind bemüht, Ihre Anfrage auch am Wochenende und an Sonn- und Feiertagen zu beantworten.
 
§ 6 Vertragsabschlüsse Der Kunde gibt über den Button „Bestellung abschicken“ seine Vermittlungsanfrage ab. Vor Abschicken der Anfrage kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch gleichzeitig die Abrechnungskonditionen nach §§ 3 und 4 dieser Bedingungen in seine Anfrage an das zuständige MLZ-Vertragsunternehmen aufgenommen hat.

Der Anbieter schickt dem Kunden daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Anfrage des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert, dass die Anfrage des Kunden beim Anbieter eingegangen und vermittelt ist.

Der Vertrag über die Störungsbeseitigung, Reparatur und Wartung kommt erst durch die Abgabe einer Annahmeerklärung durch das MLZ-Vertragsunternehmen bzw. die Einigung mit diesem zustande.

 
§ 7 Keine Anfragen zu Ersatzteilen / Support Dieser Service bzw. das bereitgestellte Formular dient ausschließlich zur Aufgabe einer Kundenanfrage zur Störungsbeseitigung, Reparatur und Wartung Ihrer Heizungsanlage. Für Anfragen zu Auskünften, zur Bestellung von Ersatzteilen und/oder Support die über dieses Formular versand und in das System übertragen werden, berechnen wir Ihnen eine Stornogebühr in Höhe von 12,-- €. Bitte benutzen Sie für eine Anfrage zu Ersatzteilen und/oder Support die angegebenen Rufnummern, die Kontaktdaten oder unseren Shop.
 
Neu-Anspach, im April 2008